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Dierk Schaefers Blog: Das Landratsamt hat Alessio bei seinem Stiefvater sterben lassen.

Posted on February 7 2016

Dierk Schaefers Blog

Das Landratsamt hat Alessio bei seinem Stiefvater sterben lassen.

In der Zeitungsmeldung heißt es anders: »Trotz mehrfacher Warnungen von Kinderärzten und der Universitätsklinik Freiburg hatte sich das Landratsamt gegen eine Inobhutnahme des Jungen entschieden und ihn allein bei seinem Stiefvater leben lassen.«[1]

Das Gutachten stellt das Versagen des Landratsamtes fest, hütet sich aber vor gerichtsfähigen Schuldzuweisungen. Was es empfiehlt ist eben nur eine Empfehlung: »die Kooperation zwischen dem Jugendamt einerseits sowie Kinder- und Jugendmedizinern andererseits zu intensivieren. Ziel des Jugendamtes müsse es sein, Fälle schwerer Misshandlung besser und früher einzuschätzen.« Aber ja doch!

Nur: braucht man ein Gutachten, um einem Jugendamt klarzumachen, dass Fälle schwerer Misshandlung besser und frühzeitig einzuschätzen sind?

Es geht um strukturelle Probleme in der Konstruktion von Jugendämtern und der Verantwortlichkeit. Jugendämter müssen sich nicht an Empfehlungen halten, auch nicht an evidenzbasierte Erkenntnisse im Bereich Kindeswohl. Das hängt mit unserer föderalisierten Verantwortungsverteilung nach unten zusammen – auch mit der Macht der Lobby der Sozialkonzerne[2], die aber im Fall Alessio keine Rolle spielen.

Ein (harmloser) Fall aus meiner jüngsten Praxis: Um strukturelle Probleme innerhalb seines Jugendamtes nicht angehen zu müssen, wies ein Landrat eine Mitarbeiterin an, ein positives Gutachten zu verfertigen. Die machte das dann auch und schmuggelte ein paar Giftpfeile mit hinein. Jugendämter sind nur gegenüber ihrem Landrat verantwortlich – und das ist nicht immer hilfreich.

Im Gegensatz zum Deutschen Jugendinstitut in München und seines Gutachters Kindler[3], sage ich: Man muss die Schuldigen finden und zur Rechenschaft ziehen, auch wenn es nur den kleinen Mitarbeiter des Jugendamtes treffen wird. Der wird dann das Bauernopfer für die wahrhaft Schuldigen. Doch das wird Wellen schlagen – in den Jugendämtern.

[1] http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/jugendamt-hat-im-fall-alessio-fehler-gemacht-14048311.html

[2] https://dierkschaefer.wordpress.com/2015/06/24/die-zahnlosigkeit-der-gesetze-zum-recht-von-schutzbefohlen/

[3] Das Deutsche Jugendinstitut in München hat für das Landratsamt den Fall Alessio aufgearbeitet. Institutsvertreter Kindler erklärte, es gehe dabei nicht darum, Schuldige zu finden: Ziel sei vielmehr eine Klärung, wie sich derartige Entwicklungen wie bei dem Dreijährigen aus Lenzkirch verhindern lassen. http://www.badische-zeitung.de/kreis-breisgau-hochschwarzwald/fall-alessio-gutachter-sieht-fehler-beim-amt–116984876.html

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