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Menschenverachtender Umgang mit Behinderten - Behindertenassistenz

Posted on September 7 2016

Dierk Schäfer's Blog:

Möchten Sie vom Frühstück bis zum Mittagessen mit nacktem Hintern auf dem Klo sitzen müssen?

Posted in Deutschland, Gesellschaft, Leben, Moral, Staat by dierkschaefer on 5. September 2016

Das kommt anscheinend vor und soll wohl hinnehmbar sein, wenn es sich um Menschen mit Behinderung handelt. Wer sein Kleinkind so lange auf dem Töpfchen sitzen lässt, könnte Schwierigkeiten mit dem Jugendamt bekommen.

Von solchen Fällen schreibt Gerhard Bartz, der Vorsitzende des Bundesverbandes „Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V.“[1]

„Behinderte Menschen brauchen menschliche Unterstützung. Diese lässt sich ausschließlich auf Papier in unterschiedliche Hilfearten aufteilen. Statt Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Alltags­bewältigung, zur Haushaltsführung, zur Teilhabe brauchen wir Assistenz. Schlicht und einfach Assistenz. Alles andere macht Heerscharen von Wissenschaftlern und Bürokraten froh, die Betroffenen hingegen nicht. Der Betroffene wird im Einzelfall schon einmal, wie in Rheinland-Pfalz geschehen, zur Budgetrückzahlung verdonnert, weil er mit der Unterstützung der Assistenz, die just zu diesem Zeitpunkt von der Eingliederungshilfe bezahlt wurde, eine Toilette aufsuchen musste.“

Mehr lesen Sie im Link in der Fußnote.

[1] http://forsea.de/projekte/Teilhabesicherunggesetz/2016_09_04_Offener_Brief_BTHG.pdf „Offenener Brief an die Damen und Herren, an Abgeordneten der Bundestagsausschüsse, Arbeits- und Sozialausschuss, Gesundheits­ausschuss sowie Haushaltsausschuss“ zum „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbe­stim­mung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) / Umsetzung der Behindertenrechts­kon­vention / Artikel 3 Grundgesetz

Ähnlich

„Du kannst das nicht – du bist behindert“In "Gesellschaft"

Bundesverband evangelische Behindertenhilfe begrüßt Errichtung der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“In "Föderalismus, Bundesländer,"

„Ein Ausschluss von Menschen mit Behinderung ist nicht mit der UN Behindertenrechtskonvention zu vereinbaren“…In "Staat"

Tagged with: Abgeordnete, Arbeits- und Sozialausschuss, Assistenz, Bundesteilhabegesetz – BTHG, Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen, Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V., Gesundheitsausschuss, Haushaltsausschuss, Menschen mit Behinderung, Parlament

2 comments

« Volk ohne Stauraum

2 Antworten

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  1. Helmut Jacob said, on 5. September 2016 at 23:43

    Ihr heutiger Blogeintrag, lieber Herr Schäfer, ist sehr wichtig und kommt für mich gerade zur rechten Zeit. Was Gerhard Bartz, Vorsitzender „Bundesverband Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V.“, in seinem Offenen Brief an diverse Ausschüsse des Bundestages beschreibt, deckt sich eins zu eins mit meinen Erfahrungen der letzten zwei Jahre. Nur hier, in meinem Fall, scheint es noch viel schlimmer zu sein.

    Vor zwei Jahren übernahm ich die Betreuung einer schwerstbehinderten 83-jährigen Dame, die ich bereits aus meiner Jugend- und Freizeitarbeit in Volmarstein kannte. Das war ihr Sechser im Lotto. Zweifellos läge sie heute dahinsiechend in einem Pflegeheim. Nach diversen Krankenhausaufenthalten und einigen verpfuschten Behandlungen wurde sie letztendlich in ihre häusliche Umgebung verlassen. Vorausschauend erkannte ich: Die Frau braucht Behindertenassistenz, eigentlich rund um die Uhr. So habe ich einen Antrag beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe gestellt, der mich wegen des hohen Alters der behinderten Dame an den Ennepe-Ruhr-Kreis verwies. Dieser wimmelte mich gleich ab, unterstellte Unzuständigkeit und verwies auf das Sozialamt der Stadt Wetter. Die Sachbearbeiterin wimmelte mich wiederum ab und verwies auf die Zuständigkeit des Ennepe-Ruhr-Kreises. So stellte ich Anträge einfach an beide Behörden, denn das SGB schreibt: Der zuerst Angeschriebene hat den zuständigen Kostenträger zu ermitteln.

    Zunächst galt es, bei der Stadt Wetter Sozialhilfe, Behindertenassistenz und die Übernahme der Kosten für einen Telefonnotdienst zu beantragen. Beim Ennepe-Ruhr-Kreis bat ich um Übernahme der Restkosten für die Reha-Maßnahme, die sie auf Veranlassung des letzten Krankenhauses mitmachen musste. Jetzt ging es los. Es galt für die Betroffene, die Hosen runterzulassen, sich verbal völlig zu entblößen. Einkommensnachweise, Rentennachweise, Sparguthaben, sonstiges Barvermögen, Sparbücher aller Art, usw. Das reichte nicht, die Betroffene, die inzwischen Opfer des Ennepe-Ruhr-Kreises wurde, sollte Kontoauszüge von – ich schreibe jetzt aus der Erinnerung – wenigstens einem Jahrzehnt anfordern. Erst der Hinweis auf die Kosten dafür, die der EN-Kreis oder das Sozialamt Wetter dann zu zahlen habe, lies den EN-Kreis von seinem Vorhaben ab. Inzwischen liefen Rechnungen und Mahnungen des Altersheims mit Reha-Abteilung auf und das Opfer war schier am verzweifeln. Ich habe alle Fälle komplett an mich gezogen, um die Frau nicht durchdrehen zu lassen. Die Mahnungen wurden an den EN-Kreis gesandt.

    Antrag auf Sozialhilfe bei der Stadt Wetter (Ruhr): Es galt, offen zu legen. Einkommensnachweise, Rentennachweis, Sparguthaben, … . Sie ahnen es, Herr Schäfer. Mein Verweis auf die Unterlagen beim EN-Kreis galt nicht. Amtshilfe scheint es nicht zu geben, obwohl gesetzlich vorgeschrieben. Also alles neu. Ständig fehlte irgendein Formular, musste irgend etwas nachgereicht werden. Dann entdeckte die Sachbearbeiterin der Stadt Wetter (ein ehemaliges Opfer von ihr sagte einmal zu mir: Die Frau geht über Leichen, die ist eiskalt.) das Vorhandensein eines Autos. Das sollte versilbert werden, obwohl ich darauf verwies, dass in einem Urteil vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg in der Sache klar entschieden wurde, dass die Frau wegen der katastrophalen topographischen Lage sehr wohl auf dieses Fahrzeug angewiesen sei und das Sozialamt verdonnert wurde, die einbehaltenen Pflegegelder für diesen Zeitraum komplett zurück zu zahlen. Woher ich das alles weiss? Die Verhandlung fand in der Wohnung des Opfers statt und ich war dabei. Ich habe einen kostenlosen Anwalt organisiert, und so gab es mehrere Zeugen für das Urteil. Selbst die Namensnennung der Beteiligten an der Verhandlung aus der Stadt Wetter half nichts. Ich konnte nichts belegen. Glaubhaftmachung? Alle Behinderte sind Lügner! Weshalb waren keine Belege mehr zu finden? Vor zwei Jahren wollte die alte Frau nicht mehr leben. Sie wies ihre Schwester an, alle Akten in den Müll zu werfen, damit sie nach ihrem Ableben nicht soviel Last mit ihrem Kram habe. Leider fragte sie mich nicht, aber auch sie ist nur Mensch. So flogen die Gerichtsakten in den Müll. Jetzt fand sich ein Dokument, nachdem die betagte Schwester der Frau zu dem Auto einen erheblichen Zuschuss bezahlt hat, es ihr also auch gehört. Außerdem hatte das Auto nicht mehr den Wert, der reichte, dass die Stadt Wetter absahnen konnte.

    Lange Rede kurzer Sinn. Es dauerte ein Jahr bis zu einem ersten Bescheid. Es fehlten Unterlagen, die Sachbearbeiterin war krank, die Sachbearbeiterin hatte Urlaub, sie musste sich um Flüchtlinge kümmern, ihr Vertreter verwies auf die Sachbearbeiterin, die ja bald wiederkäme, usw., usw.

    Die Dame brauchte einen Notrufknopf. Gutachten, Stellungnahmen. Dabei ging es um einen Furz: Soll die Stadt den einmaligen Einsatz pro Monat zahlen oder bei Bedarf auch mehr, was eine Kleinigkeit mehr Kosten verursacht. Während ich diese Zeilen schreibe, schwillt mir gerade der Kamm und ich möchte am liebsten Ross und Reiter namentlich nennen. Ich versuche, mich zu bremsen. Dann hatten wir das Problem endlich unter Dach und Fach.

    In ihrer Todessehnsucht hat das Opfer auch Belege über die Zahlung von Pflegegeldleistungen nach BSHG 69 ff vernichten lassen. Glaubhaftmachung meinerseits? Alle Behinderte sind Lügner! So gehen ihr monatlich über 120 Euro für zusätzliche Hilfen flöten.

    Behindertenassistenz? Nein, das gibt es nicht. Der Verweis auf andere Fälle in ähnlicher Situation wurde seitens der Sachbearbeiterin in den Wind geschlagen. „Der Fall liegt ganz anders“ und sei nicht vergleichbar mit dem der alten Dame. Man bot „Freizeitassistenz“ an, einige Stunden pro Woche. Aber Grundbedingung: Keine Pflege in der Freizeitassistenz. Wie läuft es mit dem Pinkeln und der Stuhlentleerung während der Freizeitassistenz? Die Sachbearbeiterin kam auf eine für sie glänzende Idee. Vor und nach Beginn der „Freizeitassistenz“ könnte ja der Ambulante Dienst diese Tätigkeiten übernehmen. Im Klartext heißt dies: Auf Kommando Scheißen oder Pinkeln. Entschuldigen Sie meine ordinäre Entgleisung, aber mein Kamm (siehe oben). Es galt zu überzeugen und nun wird ihr Einsatz nach Bedarf finanziert, was natürlich höhere Kosten verursacht.

    Zweimal fünf Stunden „Freizeitassistenz“ habe ich nun herausschlagen können. Das reicht natürlich nicht. Eigentlich braucht das Opfer des Sozialamtes Wetter „Behindertenassistenz“ rund um die Uhr. Aber da ist ja noch die betagte Schwester, 80 Jahre alt. Auf ihrem Rücken wird das Sparprogramm der Stadt Wetter ausgetragen. Die Frau ist krebskrank, braucht Bestrahlung und Chemotherapie und ist am Ende ihrer physischen und psychischen Kräfte. Alle Verweise darauf sind in den Wind geschrieben.

    Ich schreibe nur Auszüge aus meinen Erlebnissen, die ich eines Tages auf meinem Blog, mit Ross und Reiter, aber dokumentiert, veröffentliche. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Biologische Lösung an erster Stelle bei den Kostenträgern steht. Hoffentlich kratzt die Alte bald ab. Ich gönne ihr noch zehn Jahre und solange ich noch lebe und etwas denken kann, werde ich ihren Lebensweg begleiten.

    Ein Nachtrag muss noch gestattet sein. In der Wohnung des Opfers fand eine gemeinsame Konferenz der Vertreterin des Sozialamtes Wetter und der Sozialabteilung des Ennepe-Ruhr-Kreises statt. Das Opfer erzählte mir am selben Tage: Die Frau aus dem EN-Kreis habe betont, nichts entscheiden zu dürfen. Aber auch: „Sie müssen Ihre Ansprüche herunterschrauben.“ Die Dame soll also nicht zu viel verlangen und Abstriche in ihrer Lebensqualität machen. Leider konnte ich den Termin nicht wahrnehmen, sonst hätte ich der Vertreterin des EN-Kreises verbal das Grundgesetz rechts und links um die Ohren geschlagen und ihr die Behindertenrechtskonvention vorgelesen. Diese Frechheit, die wirklich die verkommenste Moral dokumentiert, die mir an die Ohren gekommen ist, erschüttert mich noch heute!

    Jetzt hat sie eine Gürtelrose bekommen, schluckt zusätzliche Medikamente, ist schlapp und noch hilfloser und die Schwester weiterhin am Rand eines physischen und psychischen Zusammenbruches. Ich habe weitere fünf Stunden „Freizeitassistenz“ beantragt, damit die Schwester etwas mehr aus dem Verkehr gezogen wird und das Opfer zusätzliche Hilfe erhält. Der Antrag ist fast drei Wochen alt. Bisher habe ich keinen Bescheid bekommen.

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