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Schweigegeld für behinderte Heimopfer – die toten schweigen auch ohne

Posted on November 20 2015

Der „Verein ehemaliger Heimkinder“ wies uns auf einen Artikel von „n-tv“ vom 19.11. hin:

„Kinder und Jugendliche, die vor 1990 in Behindertenheimen und Psychiatrien zur Arbeit gezwungen oder misshandelt wurden, sollen künftig ähnlich wie Heimkinder entschädigt werden. ... Es werde eine einmalige Pauschale von 9000 Euro geben, ... Menschen, die in den Einrichtungen arbeiten mussten, bekämen zusätzlich bis zu 5000 Euro.“

http://www.n-tv.de/ticker/Opfer-in-Behindertenheimen-erhalten-Entschaedigung-article16390151.html

Meine Meinung:

Zunächst ist festzustellen, dass es 5 Jahre und erheblichen öffentlichen Druckes bedurfte, bis sich Bund, Länder und Kirchen dazu durchgerungen haben, überhaupt Geldleistungen für diese Opfergruppen aufzubringen. Die Kirchen haben sich dabei besonders schwer getan. Bis vor einem Monat lagen noch keine konkreten Zusagen vor. Es wundert nicht, dass die Gläubigen ihnen in Scharen, auch aus diesem Grunde!, davonlaufen. Die Zeiten, in denen Gläubige wie Mitglieder einer Hammelherde alles glaubten, was ihnen geflüstert wurde, sind mehr und mehr vorbei. Die Schäfchen hinterfragen, sie sind mit dem Internet verbunden und sie bekommen irgendwann ein Bild darüber, wieviel Dreck an den Stecken der Kirchen klebt.

Ein weiterer Skandal im Zusammenhang mit diesen Zahlungen wird klar: Diese beiden Opfergruppen sind immer noch Menschen zweiter Klasse. Die Höchstbeträge der Leistungen an die Opfer der Erziehungshilfe betrugen in den letzten Monaten 10.000,-€. Bei den behinderten Opfern und solchen, die in die Psychiatrie eingewiesen wurden, ist die Höchstgrenze von vornherein auf 9.000,-€ angesetzt.

Zu diesem Skandal werde ich im Weihnachtsgruß der „Freien Arbeitsgruppe JHH 2006“ detailliert Stellung nehmen und dort aufzeigen, warum diese veranschlagten Beträge nicht ansatzweise ausreichen, um als Entschädigung eingestuft zu werden. Man kann nur hoffen, dass die Presse und die virtuellen Medien diesen Skandal erkennen und thematisieren.

An dieser Stelle ist auch Solidarität gefordert: Jedes Opfer sollte einen Antrag stellen, um die Geldgeber für ihre erneute Demütigung abzustrafen. Vielleicht gelingt es auf diesem Wege, sie zu zwingen, schon anhand der nicht einkalkulierten Zahl der Antragssteller nachlegen zu müssen.

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